GPSR bringt eigenes Vokabular mit. Hier die wichtigsten Begriffe für Online-Händler. Zur Verordnung selbst: Was ist die GPSR?
Wirtschaftsakteur
Jedes Unternehmen in der Lieferkette mit GPSR-Pflichten — Hersteller, Importeur, Händler, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister.
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur
Der in der EU niedergelassene Akteur, der für die Sicherheitsunterlagen eines Produkts verantwortlich ist. Ohne ihn darf das Produkt nicht in der EU bereitgestellt werden.
EU-Verantwortliche Person
Eine in der EU niedergelassene Person/Firma, die die Dokumentation hält, mit Behörden kooperiert und auf Sicherheitsprobleme reagiert. Ihr Name und ihre Adresse stehen auf dem Produkt.
Importeur
Das in der EU niedergelassene Unternehmen, das ein Produkt aus einem Drittland auf den EU-Markt bringt. Ein EU-Importeur ist selbst verantwortlicher Akteur.
Rückverfolgbarkeit
Die Möglichkeit, ein bestimmtes Produkt zu identifizieren — in der Praxis eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer plus Modell/Kennung.
Technische Dokumentation
Die Akte, die belegt, dass ein Produkt sicher ist — Beschreibung, Risiken und deren Behandlung. Für Behörden bereitzuhalten.
Safety Gate
Das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte (früher RAPEX). Behörden veröffentlichen dort wöchentlich Rückrufe.
Marktüberwachungsbehörde
Die nationale Stelle, die Produktsicherheit durchsetzt — kann Unterlagen anfordern, Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen.
Rückruf
Eine Korrekturmaßnahme, um ein gefährliches, bereits geliefertes Produkt zurückzuholen. Muss eine klare Abhilfe bieten — Reparatur, Ersatz oder Erstattung.
CE-Kennzeichnung
Ein Konformitätszeichen für bestimmte EU-Richtlinien (Spielzeug, Elektronik…). Gilt nur für regulierte Kategorien und ist von der GPSR getrennt.